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Garantie und Gewährleistung einfach erklärt: Was unsere AGB regeln (§ 8)

12 Monate ab Gefahrübergang, was davon ausgenommen ist und was für eine Mängelrüge nötig ist: § 8 unserer AGB kompakt erklärt – mit Verweis auf die Original-Paragrafen.

3 Min. Lesezeit Zuletzt geprüft: 08.09.2026
Garantie Gewährleistung AGB Reparatur Service
Symbolbild: Vertragsunterlagen, Lupe und Schutzschild

„Ist mein Gerät noch auf Garantie?" ist eine der häufigsten Fragen an unser Support-Team. Die Antwort regeln unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in § 8 „Sachmängel und Haftung" – eine zusätzliche, davon unabhängige Herstellergarantie sehen unsere Standard-AGB nicht vor. Diese Seite fasst zusammen, was gilt; maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der AGB bzw. Ihr individueller Liefer- oder Rahmenvertrag.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Nach § 8 Nr. 2 unserer AGB verjähren Sachmängelansprüche 12 Monate ab Gefahrübergang – also ab dem in § 5 definierten Zeitpunkt (siehe unten), nicht erst ab Rechnungsdatum. Längere, gesetzlich zwingende Fristen bleiben davon unberührt:

FallFrist
Standardfall (Geräte, Zubehör, Standardlieferungen)12 Monate ab Gefahrübergang
Bauwerke und Sachen für Bauwerke (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB)gesetzliche Frist (länger)
Rückgriffsanspruch (§ 479 BGB)gesetzliche Frist (länger)
Baumängel (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)gesetzliche Frist (länger)
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitkeine Verkürzung auf 12 Monate
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Tunstallkeine Verkürzung auf 12 Monate

Ab wann läuft die Frist? (Gefahrübergang, § 5 AGB)

  • Versandlieferungen (auch frachtfrei): Die Frist beginnt, sobald die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt wurde – nicht erst mit Ankunft beim Empfänger.
  • Lieferungen mit Aufstellung/Montage: Die Frist beginnt am Tag der Übernahme im Betrieb des Lieferers bzw. – soweit vereinbart – nach einwandfreiem Probebetrieb.

Für die Berechnung zählt also der Versand-/Abhol- bzw. Übernahmetermin, nicht das Rechnungsdatum. Beides steht in der Regel auf Lieferschein bzw. Auftragsbestätigung.

Was im Mangelfall passiert (§ 8 Nr. 1 und Nr. 3)

  • Tunstall bessert nach eigener Wahl nach, liefert neu oder erbringt die Leistung neu – vorausgesetzt, die Ursache des Mangels lag bereits bei Gefahrübergang vor.
  • Sie müssen den Sachmangel unverzüglich schriftlich rügen (Mängelrüge) und uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumen.
  • Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kommen Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung in Betracht.

Was nicht unter die Gewährleistung fällt (§ 8 Nr. 4)

  • Nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
  • Natürliche Abnutzung (z. B. Akku-Alterung durch normalen Gebrauch)
  • Schäden nach Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse
  • Mangelhafte Bauarbeiten oder ungeeigneter Baugrund (bei montierten Anlagen)
  • Nicht reproduzierbare Softwarefehler
  • Unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte (und deren Folgen)

Rücksendung im Gewährleistungsfall (§ 7 AGB)

Die Rücknahme gelieferter Ware erfolgt ausschließlich im Gewährleistungsfall und nach vorheriger Zustimmung durch Tunstall. Praktisch bedeutet das:

  • Rücklieferungen benötigen eine von Tunstall vergebene Rücklieferungsnummer – siehe dazu auch „Gerät zur Reparatur einschicken".
  • Ware muss originalverpackt zurückgesendet werden – ohne Originalverpackung ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
  • Sonderanfertigungen sowie lackierte, eloxierte, gravierte oder anderweitig nicht wiederverwendbare Liefergegenstände sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

Das brauchen wir für eine Anfrage

  • Seriennummer des betroffenen Geräts
  • Lieferschein oder Auftragsbestätigung – daraus ergibt sich der Gefahrübergang und damit der Fristbeginn
  • Eine schriftliche, möglichst genaue Fehlerbeschreibung (Mängelrüge im Sinne von § 8 Nr. 3)

Erstellen Sie dafür ein Support-Ticket oder – wenn bereits klar ist, dass eine Reparatur nötig ist – nutzen Sie direkt die Reparaturanfrage in Ihrem persönlichen Bereich. Unser Team prüft dort, ob der Fall unter § 8 fällt.

Weiterführende Links

Stand der zitierten AGB: Februar 2023. Maßgeblich ist immer die jeweils aktuelle Fassung auf tunstall.de.

Noch Fragen zu diesem Thema?

Unser technischer Support hilft Ihnen gerne weiter – per Ticket direkt aus Ihrem Dashboard oder über das Kontaktformular.

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