„Ist mein Gerät noch auf Garantie?" ist eine der häufigsten Fragen an unser Support-Team. Die Antwort regeln unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in § 8 „Sachmängel und Haftung" – eine zusätzliche, davon unabhängige Herstellergarantie sehen unsere Standard-AGB nicht vor. Diese Seite fasst zusammen, was gilt; maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der AGB bzw. Ihr individueller Liefer- oder Rahmenvertrag.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Nach § 8 Nr. 2 unserer AGB verjähren Sachmängelansprüche 12 Monate ab Gefahrübergang – also ab dem in § 5 definierten Zeitpunkt (siehe unten), nicht erst ab Rechnungsdatum. Längere, gesetzlich zwingende Fristen bleiben davon unberührt:
| Fall | Frist |
|---|---|
| Standardfall (Geräte, Zubehör, Standardlieferungen) | 12 Monate ab Gefahrübergang |
| Bauwerke und Sachen für Bauwerke (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) | gesetzliche Frist (länger) |
| Rückgriffsanspruch (§ 479 BGB) | gesetzliche Frist (länger) |
| Baumängel (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) | gesetzliche Frist (länger) |
| Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit | keine Verkürzung auf 12 Monate |
| Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Tunstall | keine Verkürzung auf 12 Monate |
Ab wann läuft die Frist? (Gefahrübergang, § 5 AGB)
- Versandlieferungen (auch frachtfrei): Die Frist beginnt, sobald die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt wurde – nicht erst mit Ankunft beim Empfänger.
- Lieferungen mit Aufstellung/Montage: Die Frist beginnt am Tag der Übernahme im Betrieb des Lieferers bzw. – soweit vereinbart – nach einwandfreiem Probebetrieb.
Für die Berechnung zählt also der Versand-/Abhol- bzw. Übernahmetermin, nicht das Rechnungsdatum. Beides steht in der Regel auf Lieferschein bzw. Auftragsbestätigung.
Was im Mangelfall passiert (§ 8 Nr. 1 und Nr. 3)
- Tunstall bessert nach eigener Wahl nach, liefert neu oder erbringt die Leistung neu – vorausgesetzt, die Ursache des Mangels lag bereits bei Gefahrübergang vor.
- Sie müssen den Sachmangel unverzüglich schriftlich rügen (Mängelrüge) und uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumen.
- Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kommen Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung in Betracht.
Was nicht unter die Gewährleistung fällt (§ 8 Nr. 4)
- Nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
- Natürliche Abnutzung (z. B. Akku-Alterung durch normalen Gebrauch)
- Schäden nach Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse
- Mangelhafte Bauarbeiten oder ungeeigneter Baugrund (bei montierten Anlagen)
- Nicht reproduzierbare Softwarefehler
- Unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte (und deren Folgen)
Rücksendung im Gewährleistungsfall (§ 7 AGB)
Die Rücknahme gelieferter Ware erfolgt ausschließlich im Gewährleistungsfall und nach vorheriger Zustimmung durch Tunstall. Praktisch bedeutet das:
- Rücklieferungen benötigen eine von Tunstall vergebene Rücklieferungsnummer – siehe dazu auch „Gerät zur Reparatur einschicken".
- Ware muss originalverpackt zurückgesendet werden – ohne Originalverpackung ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
- Sonderanfertigungen sowie lackierte, eloxierte, gravierte oder anderweitig nicht wiederverwendbare Liefergegenstände sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Das brauchen wir für eine Anfrage
- Seriennummer des betroffenen Geräts
- Lieferschein oder Auftragsbestätigung – daraus ergibt sich der Gefahrübergang und damit der Fristbeginn
- Eine schriftliche, möglichst genaue Fehlerbeschreibung (Mängelrüge im Sinne von § 8 Nr. 3)
Erstellen Sie dafür ein Support-Ticket oder – wenn bereits klar ist, dass eine Reparatur nötig ist – nutzen Sie direkt die Reparaturanfrage in Ihrem persönlichen Bereich. Unser Team prüft dort, ob der Fall unter § 8 fällt.
Weiterführende Links
- Vollständige AGB (§ 8 Sachmängel und Haftung, § 7 Rücklieferungen)
- Reparatur anfordern (Kundenportal)
- Gerät zur Reparatur einschicken: So läuft es richtig
- Support-Ticket erstellen
Stand der zitierten AGB: Februar 2023. Maßgeblich ist immer die jeweils aktuelle Fassung auf tunstall.de.